Der Filterbehälter ist aufgrund seines Betriebsdruckes ein Druckbehälter und fällt unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Nach der Auslegung gemäß AD-Merkblattes erfolgt die Zeichnungserstellung und die TÜV-Entwurfsprüfung. Der Behälter wird nach den Schweißregularien des AD-Merkblattes geschweißt, die Prüfungen umfassen u. a. Röntgenprüfungen und die Bau- und Druckprobe in Anwesenheit des TÜV. Im Behälterbuch wird die komplette Dokumentation mit Betriebsanleitung und Gefahrenanalyse bereitgestellt.
Der Behälter wird als Pulsfiltergehäuse verwendet. Die obere und untere Kammer sind durch eine gasdicht eingeschweißte Zwischenplatte getrennt. Der beim Abreinigen der Pulsfilter angefallene Staub gelangt durch einen Konus in den Staubsammelbehälter. Dieser ist mit einer einfachen Spannringverbindung an den Behälter gekoppelt. Die Filterpatronen können über die Revisionsöffnung überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Die Fertigung erfolgt auf Basis von Kundenzeichnungen.
Bei Filterbehältern stellt sich neben den Fragen der technischen Auslegung hinsichtlich Druck und Temperatur auch die Frage nach der Korrosionsbeständigkeit. Hier können verschiedene Edelstähle eingesetzt werden, je nachdem, welche Medien in der Abluft vertreten sind. Edelstahlbehälter werden in unserer LBF-Beizanlage fachgerecht vollflächig – außen und innen – gebeizt. Nach Einstellung der Passivierung ist der Korrosionsschutz nachhaltig gewährleistet. Bei aggressiven Medien können zusätzliche Innenbeschichtungen aufgebracht werden.
Drosselklappen werden für die Luftmengenregelung eingesetzt, um z. B. verschiedene Absaugstellen abzugleichen oder einzelne Stränge abzusperren. Konstruktiv müssen geschweißte Drosselklappen (Welle, Klappenblatt, Lager) auf die mechanischen Anforderungen der Anlage abgestimmt werden – u. a. Druck, Geschwindigkeit, Temperatur, Medium.
Die Kammer für den Sondermaschinenbau besteht aus 5 – 10 mm Wanddicke. Umlaufend sind zur Stabilisierung gegen Unterdruck Profile und Verrippungen angeschweißt. Die flüssigkeitsdichte Vacuumkammer wird für automatisierte Reinigungsvorgänge verwendet.
Diese Druckbehälter werden mit Aktivkohle befüllt und dienen zur Schadstoffreinigung für Abwässer. Aktivkohle eignet sich insbesondere zur Absorption organischer Substanzen. Alternativ eignen sich die Behälter auch zur Trübstofffilterung bei der Getränkeaufbereitung. Ausgelegt sind die Behälter für einen maximalen Betriebsdruck von 5 bar.